Beratungslehrerin
Lucia Weidner
Seit Januar 2015 bin ich Beratungslehrerin am Erasmus-Gymnasium Denzlingen. Bereits in der vorausgegangenen Ausbildungszeit, die eineinhalb Jahre umfasste und durch die schulpsychologische Beratungsstelle in Freiburg durchgeführt wurde, habe ich Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Eltern beraten.
Wer kann sich an die Beratungslehrerin wenden?
- Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen
- Eltern von Schülerinnen und Schülern
In welchen Fällen kann man sich an die Beratungslehrerin wenden?
In Beratungsgesprächen kann es um ganz unterschiedliche Themen gehen.
Häufige Fälle, in denen sich Ratsuchende an die Beratungslehrerin wenden, sind:
Häufige Fälle, in denen sich Ratsuchende an die Beratungslehrerin wenden, sind:
- Schulschwierigkeiten aller Art (schlechtere Leistungen, Leistungsschwankungen, Versetzungsgefahr,…)
- Lernprobleme (Konzentration, Motivation,…)
- Schulangst
- Unsicherheiten in Bezug auf die Wahl der richtigen Schule
- schwierige und belastende Situationen innerhalb der Klasse
- Probleme im Sozialverhalten
- belastende Situationen in der Familie
- Vermittlung von Kontakten zu therapeutischen und familienbegleitenden Einrichtungen (Schulpsychologische Beratungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, Psychologen…)
- ...
Was passiert in den Beratungsgesprächen?
In den Beratungsgesprächen soll der Ratsuchende dabei unterstützt werden, eigene Antworten auf seine Fragen zu finden. Das bedeutet, dass wir gemeinsam in Gesprächen herausfinden wollen, was die Ursache für sein Problem sein könnte und wie der Ratsuchende sich selbst helfen oder aber wo und von wem er Hilfe erhalten kann.
Abhängig von den Inhalten der Beratung kann es sinnvoll sein, Testungen durchzuführen (Motivationstests, Tests zum Leistungsverhalten, Tests zur allgemeinen Begabung…).
Der Beratungsprozess kann sich je nach Situation über einen unterschiedlich langen Zeitraum erstrecken. Oft ist es wichtig, im Verlauf der Beratung mit allen an der Situation Beteiligten in Kontakt zu treten. Dies geschieht aber nur, wenn der Ratsuchende dem zustimmt.
Abhängig von den Inhalten der Beratung kann es sinnvoll sein, Testungen durchzuführen (Motivationstests, Tests zum Leistungsverhalten, Tests zur allgemeinen Begabung…).
Der Beratungsprozess kann sich je nach Situation über einen unterschiedlich langen Zeitraum erstrecken. Oft ist es wichtig, im Verlauf der Beratung mit allen an der Situation Beteiligten in Kontakt zu treten. Dies geschieht aber nur, wenn der Ratsuchende dem zustimmt.
Zwei wichtige Prinzipien der Beratung sind Freiwilligkeit und Verschwiegenheit:
- Freiwilligkeit: Sinnvolle Beratung kann nur stattfinden, wenn der Ratsuchende freiwillig teilnimmt und bereit ist, sich auf die Gespräche einzulassen.
- Verschwiegenheit: Als Beratungslehrerin unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die Inhalte der Beratung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wie kann man den Kontakt herstellen?
- Schülerinnen und Schüler können mich jederzeit ansprechen oder mir eine Nachricht in mein Fach im Lehrerzimmer legen lassen.
- Eltern können sich an das Schulsekretariat wenden, damit ich telefonisch oder per E-Mail mit ihnen in Kontakt treten kann.